Bei einem allgemeinem Makler-Auftrag können mehrere Makler*innen beauftragt werden. Außerdem ist der/die Auftraggeber*in berechtigt selbst Interessenten*innen zu akquirieren und einen Vertragsabschluss herbeizuführen.
Hat wird nur ein*e einzige*r Makler*in beauftragt. Der/Die Auftraggeber*in darf auch hier selbst tätig werden. Bei dieser Auftragsform sind für Sie ein virtueller Rundgang im Exposé, die Wertermittlung, sowie die Erstellung des Energieausweises und die Beschaffung der Flurkarte und des Grundbuchauszuges mit inbegriffen.
Ausschließlich der/die beauftragte Makler*in darf Interessenten*innen akquirieren und den Vertragsabschluss herbeiführen. Auch bei dieser Auftragsform sind für Sie ein virtueller Rundgang im Exposé, die Wertermittlung, sowie die Erstellung des Energieausweises und die Beschaffung der Flurkarte und des Grundbuchauszuges mit inbegriffen.
Bei einem Suchauftrag beauftragt der Kunde den/die Makler*in mit der Suche nach dem passenden Objekt. Hier kommen ebenfalls alle oben aufgeführten Vertragsarten in Frage.
Bei der Wertermittlung wird unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren ein dem aktuellen Verkehrswert entsprechenden realistischer Kaufpreis ermittelt. Dabei spielen z. B. Lage, Ausstattung und Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten eine Rolle.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir eine Immobilienbewertung im Zuge eines Verkaufs durchführen um mit Ihnen und potenziellen Käufern einen fairen Preis erzielen zu können. Unsere Wertermittlung ist nicht mit denen eines qualifizierten Sachverständigen gleichzusetzen! Sollte ein derart qualifiziertes Gutachten erforderlich sein, können wir dieses gerne für Sie anfertigen lassen.